Nachfolgende Änderung ist bei der Antragstellung ab 2018 zu beachten.

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der jeweiligen Maßnahme mit dem Installateur bei der BAFA zu beantragen. Für den Einbau einer Wärmepumpe kann man aktuell eine staatliche Förderung beantragen. Beim Einfamilienhauses kommt z.B. ein Zuschuss über die BAFA in Frage oder bei einer geplanten Sanierung der Heizungsanlage ein zinsgünstiger Kredits bei der KfW-Bank. Die Höhe der Förderung setzt sich zusammen aus der pauschalen Förderung, der so genannten Basisförderung, die sich nach der Größe und Art der Anlage richtet. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen gibt es eine Mindest-Förderung von pauschal 1.300 Euro. Bei Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt die Förderung  mindestens 4.500 Euro.