Baufirma pleite, Haus halb fertig – manchmal platzt der Traum von den eigenen vier Wänden, weil die bauende Firma Insolvenz beantragen muss. Häufig werden die Bauherren mit einer halbfertigen Baustelle allein gelassen und müssen abwarten, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Deshalb ist es wichtig, dass Bauherren sich auch für den Fall der Insolvenz der Baufirma absichern.
Januar 2014 in Nordniedersachsen – in Bauherrenblogs kursierte das Gerücht schon länger, doch zum Jahresbeginn dann der Schock: einem Bauunternehmen in Achim droht die Insolvenz. Das zuständige Insolvenzgericht hat einen Sachverständigen beauftragt ein Gutachten zum Unternehmen zu erstellen. Dies ist nicht nur für den Unternehmer und die Angestellten traurig, sondern vor allem auch für die Handwerksbetriebe und Bauherren.
Von der Insolvenz betroffene Bauherren klagten bereits zum Jahresende 2013 über Verzögerungen beim Bauablauf. Eine Kontaktaufnahme zur Baufirma war nicht möglich, denn es war niemand mehr zu erreichen. Zwar hat die Ungewissheit nun ein Ende – das Insolvenzverfahren ist offiziell gestartet, bangen müssen die Bauherren jedoch, ob ihr Haus fertig gestellt werden kann und auf welchen Kosten sie sitzen bleiben werden.
Baufirma pleite, die Baustelle steht still – Was Sie als Bauherr tun können
Sobald ein Unternehmen bekannt gibt, dass es zahlungsunfähig ist, muss der Insolvenzverwalter die Situation des betroffenen Unternehmens genau analysieren. Dies kann einige Zeit dauern. Am Ende entscheidet der Insolvenzverwalter, ob es sinnvoll ist, das Unternehmen zu sanieren oder aufzulösen. Erst wenn diese Entscheidung feststeht, haben auch Bauherren Gewissheit darüber, wie es mit Ihrem Bauvorhaben weitergeht. Bleibt das Unternehmen bestehen, wird im Normalfall das Haus wie geplant fertig gestellt. Wird die Baufirma im Rahmen des Insolvenzverfahrens abgewickelt haben die Bauherren meistens das Nachsehen.
Sollte bei Ihnen als Bauherr der Fall eintreten, dass Ihre Baufirma zahlungsunfähig wird, sollten Sie sich umgehend mit dem zuständigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Damit Ihr Haus von einer anderen Firma weitergebaut werden kann, benötigen Sie eine Erklärung des Insolvenzverwalters, dass Ihr Bau- oder Bauträgervertrag nicht weiter geführt werden kann. Wenn Sie ohne eine solche Bestätigung eine neue Baufirma und Handwerker beauftragen, riskieren Sie am Ende die Rechnungen der alten und der neuen Firmen bezahlen zu müssen.
Natürlich können Bauherren auch Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche gegen den insolventen Bauträger oder Handwerker stellen. Leider sind die Erfolgsaussichten gering.
So schützen Sie sich vor der Insolvenz der Baufirma
Für Bauherren bedeutet eine Insolvenz der Hausbaufirma vor allem: viel Stress, ein unfertiges Haus und unvorhergesehene Mehrkosten. Damit Sie einen solchen Alptraum nicht selbst erleben müssen, sollten Sie bereits bei der Auswahl Ihrer Baufirma aufmerksam sein.
So haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Creditreform oder der Schufa über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu informieren. Achten Sie außerdem auf TÜV- und andere Qualitätssiegel, auch Sie können ein Indikator für die Sicherheit sein, die Ihnen eine Baufirma bieten kann.
Erkundigen Sie sich, welche Angebote zur Absicherung ein Bauunternehmen bietet. Seit 2009 ist zum Beispiel eine Mindestabsicherung der Bauherren durch eine Bürgschaft bzw. einen Einbehalt von 5% gesetzlich vorgeschrieben. Diese Absicherung reicht jedoch meistens nicht aus. Laut Bauherrenschutzbund beträgt der Schaden bei einer Insolvenz durchschnittlich 15.000 €. Bei einem Kaufpreis von 120.000 € wären 5 % gerade einmal 6.000 € – der Bauherr würde also auf mehr als der Hälfte der Mehrkosten bei einer Bauträgerinsolvenz sitzen bleiben.
Manche Baufirmen bieten ihren Bauherren deshalb höhere Sicherheitsleistungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. So bietet zum Beispiel Town & Country Haus eine 20%-Baufertigungsstellungsbürgschaft und ein vom Wirtschaftsprüfer verwaltetes Baugeldkonto an, beides ist im Kaufpreis des Hauses bereits inbegriffen. So sind die Bauherren im Fall einer Insolvenz abgesichert und das Haus kann fertig gebaut werden.
Einen hundertprozentigen Schutz vor dem Alptraum Bauträger-Insolvenz gibt es leider nicht. Aber wenn Sie bei der Wahl der Baufirma nicht nur auf die Häuser, sondern auch auf dessen wirtschaftliche Entwicklung und zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel Sicherheitspakete achten, dann können Sie relativ entspannt Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen.