„Einmal im Leben“ reicht den meisten Häuslebauern – denn Risiken und Unwägbarkeiten bedeuten jede Menge Stress. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag ein neues, verbraucherfreundlicheres Bauvertragsrecht vereinbart. Bald ist es wohl soweit.

Wer ein Haus baut, geht oft große finanzielle Risiken ein. Nicht allen privaten Bauherren gelingt es, den Vertrag mit der Baufirma wasserdicht zu formulieren. Deshalb will die Regierung den Verbraucherschutz stärker im Bauvertragsrecht verankern. So sollen Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern künftig klare Fristen und mehr Details zu den Leistungen enthalten. Der Gesetzesentwurf vom Bundesjustizminister ist auf der Zielgeraden.

Sicherheit

Künftig muss der Bauunternehmer dem Bauherrn eine Baubeschreibung präsentieren, in der einzelne Leistungen und Materialien konkret benannt sind, um verschiedene Angebote besser vergleichen zu können. Außerdem soll ein Termin verabredet werden, zu dem der Bau spätestens fertig wird. Weiterhin wird dem Bauherrn zukünftig ein 14-tägiges Kündigungsrecht nach Unterschreibung der Verträge eingeräumt.

Und wenn sich Ansprüche nach Vertragsabschluss ändern? Falls der Bauherr nach Vertragsunterschrift noch ein Zimmer mehr braucht, da die Familie wächst, kann sich künftig der Unternehmer solchen Wünschen nicht generell verschließen. Entscheidend ist, ob die Wünsche für den Unternehmer zumutbar sind. Als nicht zumutbar gelten Änderungen, die der Unternehmer mit seinen technischen und personellen Möglichkeiten nicht vornehmen kann.

Zukünftig kann der Bauunternehmer bis zur Fertigstellung des Hauses nur maximal 90 Prozent des vereinbarten Preises als Abschlagszahlung fordern dürfen. Mit den restlichen 10 Prozent in der Hinterhand kann der Bauherr eine Mängelbehebung leichter durchsetzen.