Möchten Sie eine Garage in Brandenburg errichten, dann sind die Bestimmungen der Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung zu berücksichtigen. Wird der Neubau eines Einfamilienhauses geplant, ist fast immer auch eine Garage mit dabei. Im Bauantrag bzw. in der Bauanzeige ist darauf zu achten, dass nach Anzahl der Wohneinheiten genügend Stellplätze ausgewiesen werden. Die erforderliche Anzahl legt die zuständige Kommune per Satzung fest. Üblich sind ein bis zwei Stellplätze pro Wohneinheit. Interessant hierbei ist, dass die Stellplätze nicht unbedingt baulich hergestellt werden müssen. Eine Zufahrt sollte auf jeden Fall mit eingeplant werden. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist vorher zu prüfen. Einzelgaragen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, sind in der Regel genehmigungsfrei. Garagen, die ans Wohngebäude angebaut werden sollen, sollten im Bauantrag gleich berücksichtigt werden.