Für den Massivhaus-Eigentümer bringt die Bauabnahme einige rechtliche Veränderungen. Deshalb sollte diese gut vorbereitet werden.
Rechtlich gesehen bedeutet eine Bauabnahme, dass sämtliche, auch theoretische, Gefahren und Risiken auf den Bauherrn und Eigentümer übergehen. Somit muss der Eigentümer sein Massivhaus in der Regel über eine Wohngebäudeversicherung gegen Gefahren wie Wasser, Sturm und Brand selbst versichern. Vor der Bauabnahme ist dies Sache des jeweiligen Baupartners.
Rechtliche Grundlage für die Bauabnahme ist § 640 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser BGB-Paragraf besagt im Wesentlichen, dass der Auftraggeber, demnach der Bauherr, sein Massivhaus nach Fertigstellung, also nachdem der Baupartner seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, abnehmen muss. Diese Verpflichtungen sind im Bauvertrag detailliert geregelt. Diesem Bauvertrag ist zu entnehmen, wann das Massivhaus fertiggestellt und bezugsfertig ist. Bei der Bauabnahme wird hauptsächlich überprüft, ob vorhandene Mängel der Fertigstellung und folglich der Bezugsfertigkeit entgegenstehen. Wichtig: Bei gravierenden Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern, bei unwesentlichen Mängeln nicht. Auch dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Town & Country Haus bietet den in der Hausbau-Branche einzigartigen Hausbau-Schutzbrief, dessen Leistungen im Kaufpreis eines Town & Country-Hauses enthalten sind. Wesentlicher Bestandteil dieses Hausbau-Schutzbriefes ist die Endkontrolle des Massivhauses vor der abschließenden Übergabe bzw. Bauabnahme durch einen unabhängigen Baugutachter.
Wichtig: Mit der Bauabnahme bzw. der Übergabe des Massivhauses beginnt die Gewährleistungsfrist. Diese beträgt laut gesetzlicher Vorgabe fünf Jahre. Der Baupartner muss in dieser Zeit auftretende Mängel, die der Gewährleistung unterliegen, auf eigene Kosten beseitigen. Positiv: Im Hausbau-Schutzbrief von Town & Country Haus ist eine sogenannte Baugewährleistungs-Bürgschaft in Höhe von 75.000 Euro enthalten, die Verbraucherorganisationen wie die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V. als „vorbildlich“ werten.