Autor: Harald Geisler

Finanzierungsvergleich eines Town & Country Standard Haus mit einem Effizienzhaus 70

Die seit Jahren steigenden Kosten für Öl, Gas und auch Strom sind für viele Menschen ein Gradmesser dafür, sich mit diesem wichtigen Thema auseinander zu setzen. Was begrenzt verfügbar ist, wird durch eine Steigerung der Nachfrage noch knapper und entsprechend teurer. Wir möchten heute dieses Thema zum Anlass nehmen, um ein Standardhaus (ENEV 2009) mit einem Effizienzhaus 70 unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Finanzierungsvarianten zu vergleichen.               Standardhaus „Flair 113“    Hauspreis: 119.690,00 €   [box] Zinsaufwand für 42.150,00 € normales Bankdarlehen 1.-10 Jahr (Annahmen: 3,5% Sollzins (3,55 % Effektivzins) 10 Jahre Zinsbindung, 1,0 % Tilgung. Der Zinsaufwand beträgt 13.938,00 € [/box]                                                                        Effizienzhaus 70 „Flair 113“                                                                   Hauspreis: 127.540,00 €           Mit den wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW-Bankengruppewerden werden z.B. Familien beim Bau von Energieeffizienzhäusern mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von 50.000,00 € unterstützt. Welche Mehrkosten ergeben sich beim Bau eines Effizienzhauses im Vergleich zum Standardhaus. Nach Abzug der Kaufpreisdifferenz von 7.850,00 €. [box] Zinsaufwand für 42.650,00 € normales Bankdarlehen 1.-10 Jahr (Annahmen: 1,6% Sollzins (1,61 % Effektivzins) 10 Jahre Zinsbindung, 2,75% Tilgung; Zinzsatz subventioniert. Der Zinsaufwand beträgt 5.981,00 € [/box]                                                                       Bauherren, die sich für ein Flair 113 als Effizienzhaus 70 entscheiden, akzeptieren einen Hausmehrpreis von 7.850 €. Der Zinzvorteil durch die KfW-Förderung beträgt 7.957 €. Das bedeutet, das die anfänglichen Mehrkosten beim Hauspreis gegenüber...

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Wichtige Informationen zum Energieausweis von Wohngebäuden

Wann muss ein Energieausweis erstellt werden? Für Neubauten generell Wenn ein bestehendes Gebäude, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft wird, neu vermietet, verpachtet oder geleast wird, muss der Verkäufer/Vermieter ein Energieausweis zugänglich machen. Ab wann besteht die Energieausweispflicht? Ab 1. Juli 2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde. Ab 1. Januar 2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde. Ab 1. Juli 2009 für Nicht-Wohngebäude, auch bei Aushangpflicht. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche und großen Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehangenwerden. Wann muss der Bedarf, wann muss der Verbrauch zugrunde gelegt werden? Neubauten generell mit einem bedarfsorientierten Energieausweis, egal ob Wohn- oder Nicht-Wohngebäude. Wohngebäude im Bestand mit weniger als fünf Wohneinheiten, egal welches Baujahr, gilt Wahlfreiheit. Mit vier oder mehr Wohneinheiten je Gebäude vor der WSVO 77 (Wärmeschutzverordnung Nov. 1977) muss ein bedarfsgerechter Energieausweis erstellt werden. Jedoch, wenn diese Gebäude den energetischen Stand dieser Verordnung entsprechen oder später erstellt wurden, dann besteht ebenfalls Wahlfreiheit. Nicht-Wohngebäude haben die Wahlfreiheit, bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise. Nicht-Wohngebäude + Wohngebäude, es müssen generell gesonderte Energieausweise erstellt werden. Wer darf Energieausweise ausstellen? Die Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude erfordert eine EnEV Grundausbildung + Zusatzqualifikation. Burufsgruppeneinteilung in „Zwei-Säulen-Modell“: 1. Säule sind Energieberater für Nicht-Wohngebäude + Wohngebäude Absolventen: Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen Bereiche: Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. 2. Säule sind Energieberater für Wohngebäude...

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Baustellenbesichtigung in Trebbin

Für Freunde des stufenlosen Wohnvergnügens bieten wir am 22.01.2012 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr die Möglichkeit den Bungalow 78 von Town & Country Haus zu besichtigen. Die Baustellenbesichtigung ist in 14959 Trebbin / OT Löwendorf im Steinweg / Ecke An den Sümpfen. Freuen Sie sich auf ein rundum gelungenes Wohnkonzept. Der Bungalow 78 ist mit einer Fußbodenheizung und einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgestattet.    ...

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