Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.
Fällt Ihre Familie in die Regelung, können Sie sich seit dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für Kinderbaugeld stellen und darum kümmern, dass Ihr Immobilienkauf anerkannt und gefördert wird. Sollten Sie einen Immobilienkauf noch planen, berücksichtigen Sie bei der Finanzierung die Fördermittel!
Es gibt fürs Baukindergeld verschiedene Fristen, die Sie alle einhalten müssen:
• Bis spätestens Ende 2020 müssen Sie den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.
• Spätestens sechs Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) müssen Sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben.
• Sie können den Antrag spätestens am 31.12.2023 stellen, danach geht es nicht mehr.

Für wen gibt es Baukindergeld?

• Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind.
• Wenn Sie den Antrag stellen, werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.
• Bis jetzt gibt es keine Begrenzung dafür, wie viele Kinder angerechnet werden können.
• Die Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen.
• Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf außerdem maximal 75.000 Euro betragen sowie zusätzliche 15.000 Euro je Kind.
• Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie bereits eine, können Sie es nicht beantragen. Das gilt z.B. auch dann, wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben und zusammen mit anderen nur mit einem Anteil daran im Grundbuch stehen.
Für eine Beispielfamilie mit zwei Kindern ergibt das ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von maximal 105.000 Euro (75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro). Wer darunter liegt, bekommt 24.000 Euro vom Staat (12.000 Euro je Kind), wer darüber liegt, wird nicht gefördert.

Wie wird Baukindergeld ausbezahlt?

Familien, die erfolgreich einen Antrag gestellt haben, bekommen jedes Jahr 1200 Euro Zuschuss je Kind – und das über insgesamt zehn Jahre. So kommen Sie auf insgesamt 12.000 Euro je Kind. Bei der Beispielfamilie mit zwei Kindern wären das also insgesamt 24.000 Euro.
Sie sollten bei der Finanzierung also berücksichtigen, dass Sie das Geld nicht sofort zur Verfügung haben. Stattdessen taugt es zum Beispiel dafür, einen Kredit abzubezahlen (wenn das denn bei Ihrem Kredit möglich ist).

Wie ist das genau mit der Berechnung des Einkommens?

Ob Ihr Jahreshaushaltseinkommen zu hoch ist, berechnet sich nach den durchschnittlichen Einkünften des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Stellen Sie den Antrag also z. B. im Jahr 2018, dann rechnen Sie die Einkünfte beider Eltern aus 2016 und 2015 zusammen und teilen diese Summe durch zwei. Berücksichtigen müssen Sie neben normalen Gehältern z. B. auch Einkünfte als Selbstständiger.
Ob Ihre Einkünfte in den Jahren nach dem Antrag über die Einkommensgrenze steigen dürfen, ist noch nicht ganz klar. Die bisherigen Pläne sprechen dafür, dass Sie dann trotzdem weiter die vollen zehn Jahre Baukindergeld ausbezahlt bekommen.

Wie ist das genau mit den Stichtagen für die Kinder?

Ein Kind wird dann angerechnet, wenn es noch unter 18 Jahre alt ist und mit Ihnen in die neue Immobilie einzieht. Werden die Kinder in den kommenden Jahren älter als 18 und/oder ziehen sie von zu Hause wieder aus, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus und das Baukindergeld wird weiter ausbezahlt. Die Förderung soll aber wohl nur solange gezahlt werden, wie Sie Kindergeld erhalten.
Wird nach Ihrem Antrag noch ein Kind geboren, wirkt sich auch das wahrscheinlich nicht auf die Förderung aus. Sie bekommen dann kein zusätzliches Geld.

Prüfung auf Anspruch des Baukindergeldes