13.10.2015          Mit der Besitzerin der Privatstraße und den Formularen zur beschränkten Persönlichen Dienstbarkeit vom Bauordnungsamt zum Notar gegangen, unterschreiben lassen, sowie Unterschrift vom Notar beglaubigen lassen. Danach bin ich zum Grundbuchamt gefahren, um einen Eingangsstempel auf die beglaubigte Kopie zu bekommen. Danach habe ich alles beim Bauordnungsamt abgegeben.

22.10.2015          Letzte Zeichnungen beim Bauordnungsamt abgegeben, die wieder von der Sachbearbeiterin nachgefordert wurden.

10.11.2015          Nochmals eine Zeichnung (Pflanzplan) zur Sachbearbeiterin vom Bauordnungsamt gebracht. Dabei ist das Gespräch endgültig eskaliert, die Baugenehmigung sollte noch 4 Wochen dauern „Man hätte ja so viel zu tun“ in einem sehr unfreundlichen Ton. An dem Tag noch persönlich bei der Leitung beschwert und eine Woche später hatten wir die Baugenehmigung.
Alle anderen Mitarbeiter sind sehr freundlich und immer bereit einem Fragen zu beantworten.
Eine schriftliche Beschwerde ist an den Landrat gegangen und wird von der Bauaufsicht bearbeitet.

Tipps:

Wenn man den Dachboden als eingeschränkten Keller benutzen will, auf die Stärke der Bohlen achten.
16er sind zu schwach und im Bemusterungsgespräch entstehen zusätzliche Kosten, die man hätte vorher einrechnen können.

6 Monate ohne Bereitstellungszins (3%) ist wenig. Die Finanzierung beginnt mit dem Antrag auf Baugeld und nicht mit der Zusage.
6 Monate hört sich viel an, ist es aber nicht, da müsste schon alles perfekt laufen.
Bei 150.000,- sind die Bereitstellungzinsen schon 375,- im Monat zusätzlich.

Wenn ihr in einem Plan oder dem amtlichen Lageplan etwas von „Privatstraßen“ lest, fragt ob die Wegrechte geklärt sind. Bei uns standen schon sechs Häuser und es war kein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, sowie das Feuerwehrzufahrtsrecht geregelt.
In Brandenburg gibt es ein Baurecht und einen Erlass dazu.
Vom Bauordnungsamt, bei entsprechend vorliegenden angepasstem amtlichen Lageplan (Extra ausgewiesene Fläche der Dienstbarkeit) bekommt ihr Formulare, um eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (das Land) ins Grundbuch eintragen zu lassen. Damit zum Notar um die Unterschrift des Eigentümers, beglaubigen zu lassen (ca. 80,-) und dann beim Grundbuchamt (ca. 90,-) eintragen zu lassen. Zu der Baugenehmigung entstehen nochmal 200,- Gebühren
Bei Fragen könnt ihr mich gerne ansprechen. Ich musste mich zwangsweise mehr damit beschäftigen.