Baukindergeld Information
Egal ob Kauf oder Neubau, Haus oder Eigentumswohnung: Mit dem sogenannten Baukindergeld fördert die Bundesregierung Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro je Kind. Das gilt für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung. Fällt Ihre Familie in die Regelung, können Sie sich seit dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für Kinderbaugeld stellen und darum kümmern, dass Ihr Immobilienkauf anerkannt und gefördert wird. Sollten Sie einen Immobilienkauf noch planen, berücksichtigen Sie bei der Finanzierung die Fördermittel! Es gibt fürs Baukindergeld verschiedene Fristen, die Sie alle einhalten müssen: • Bis spätestens Ende 2020 müssen Sie den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. • Spätestens sechs Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) müssen Sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben. • Sie können den Antrag spätestens am 31.12.2023 stellen, danach geht es nicht mehr. Für wen gibt es Baukindergeld? • Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind. • Wenn Sie den Antrag stellen, werden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt. • Bis jetzt gibt es keine Begrenzung dafür, wie viele Kinder angerechnet werden können. • Die Kinder müssen mit Ihnen in die Immobilie einziehen. • Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen darf außerdem maximal 75.000 Euro betragen sowie zusätzliche 15.000 Euro je Kind. • Sie bekommen Baukindergeld nur für die erste Immobilie. Besitzen Sie...
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